Allgemeine Informationen
Aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie kann unsere Veranstaltung lediglich mit einem gültigen COVID-Zertifikat besucht werden. Ein COVID-Zertifikat erhält wer genesen, geimpft oder getestet ist.
Das entsprechende COVID-Zertifikat ist am Eingang mit einem amtlichen Ausweis vorzuweisen (ID, Führerausweis oder Pass). Der QR Code wird durch unser Personal gescannt und anschliessend könnt ihr unsere Veranstaltung ohne weitere Auflagen geniessen.
Durch den Scan erhalten und speichern wir keine Daten. Durch den Scan ist für unser Personal lediglich der Name, Vorname und die Gültigkeit des Zertifikates zu sehen.
Übernahme der Kosten bei einem Schnelltest durch den Bund
(Der Schnelltest ist somit gratis)
Die Kosten für den Sars-CoV-2- Schnelltest werden gemäss Anhang 6 zur Covid-Verordnung, Art. 3.1.1 Lit. d vom Bund übernommen.
Auszug aus der Verordnung
(Abschnitt d beachten)
3.1.1 Der Bund übernimmt die Kosten für Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung gemäss diagnostischem Standard nur in folgenden Fällen:
a.
bei gezielten und repetitiven Testungen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen, die Personen zur Behandlung oder Betreuung, zur Rehabilitation oder zur Ausübung einer beruflichen und sozialen Rehabilitation oder Beschäftigung aufnehmen;
b.
bei gezielten und repetitiven Testungen in Betrieben und Vereinen, sofern die zuständige kantonale Stelle dem BAG ein Konzept vorlegt;
c.
bei einer Kontaktperson, die sich in Quarantäne befindet, wenn im Betrieb, in dem die Kontaktperson arbeitet, eine gezielte und repetitive Testung mit mindestens einem Test pro Woche durchgeführt wird;
d.
bei Veranstaltungen mit einer Zugangsbeschränkung nach Artikel 15 der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 113 beziehungsweise nach Artikel 6bquater der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 in der Fassung der Änderung vom 26. Mai 2021 114.
Anmeldung für einen Sars-CoV-2- Schnelltest
Für einen Sars-CoV-2- Schnelltest müsst ihr euch rechtzeitig bei einem Testzentrum oder einer Apotheke anmelden. Idealerweise reserviert ihr euch möglichst früh einen Testtermin damit alles reibungslos abläuft
Link zu Gesetzestexten der Verordnung COVID 19